Das Auto steht nicht mehr dort, wo es abgestellt wurde. Jetzt muss zunächst geklärt werden, ob es abgeschleppt, lediglich in eine andere Straße umgesetzt oder möglicherweise gestohlen wurde.
Am schnellsten lässt sich der Standort meistens über die örtliche Polizei, das Ordnungsamt oder den Betreiber eines Privatparkplatzes herausfinden. Wichtig sind dabei das Kennzeichen, der Fahrzeugtyp, der Abstellort und der ungefähre Zeitpunkt, zu dem das Auto geparkt wurde.
Auto verschwunden: Was sollte man zuerst tun?
Bevor ein Diebstahl gemeldet wird, sollte die unmittelbare Umgebung überprüft werden. Behörden lassen Fahrzeuge nicht immer auf einen Verwahrplatz bringen. Manchmal werden sie nur in eine benachbarte Straße umgesetzt.
Gehen Sie am besten in dieser Reihenfolge vor:
- Den ursprünglichen Parkplatz und die Beschilderung kontrollieren.
- Die umliegenden Straßen nach dem Fahrzeug absuchen.
- Prüfen, ob ein mobiles Haltverbot aufgestellt wurde.
- Bei einem Privatparkplatz die Hinweisschilder lesen.
- Eine eventuell vorhandene Fahrzeugortung oder Hersteller-App prüfen.
- Die örtliche Polizei, das Ordnungsamt oder den Parkplatzbetreiber kontaktieren.
- Wenn keine Abschleppmaßnahme bekannt ist, einen möglichen Diebstahl melden.
Wo kann man herausfinden, ob das Auto abgeschleppt wurde?
Welche Stelle Auskunft geben kann, hängt davon ab, wo das Fahrzeug gestanden hat.
Abschleppen im öffentlichen Straßenraum
Stand das Auto auf einer öffentlichen Straße oder einem städtischen Parkplatz, kommen insbesondere folgende Stellen infrage:
- die örtliche Polizeidienststelle,
- das Ordnungsamt,
- die kommunale Verkehrsüberwachung,
- eine städtische Abschlepp- oder Fahrzeugauskunft und
- die Behördennummer 115.
Viele Städte unterhalten eine eigene Auskunftsstelle für abgeschleppte oder umgesetzte Fahrzeuge. Am einfachsten ist eine Internetsuche nach der Kombination aus dem Namen der Stadt und den Begriffen „abgeschlepptes Fahrzeug“.
Auch die örtliche Polizeidienststelle kann häufig feststellen, ob das Fahrzeug abgeschleppt wurde, welches Abschleppunternehmen beauftragt war und wo sich das Auto jetzt befindet.
Wichtig: Für eine normale Auskunft sollte nicht der Polizeinotruf 110 gewählt werden. Nutzen Sie die reguläre Telefonnummer der örtlichen Polizeidienststelle. Die 110 ist für dringende Notfälle und konkrete Gefahren vorgesehen.
Behördennummer 115 als Wegweiser
Wer nicht weiß, welche kommunale Stelle zuständig ist, kann die Behördennummer 115 anrufen. Sie ist bundesweit erreichbar und hilft bei der Suche nach der zuständigen Verwaltung.
Die 115 ist normalerweise montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Sie kann als Wegweiser dienen, erteilt aber nicht in jedem Fall selbst eine personenbezogene Auskunft über den Standort eines konkreten Fahrzeugs.
Abschleppen von einem privaten Parkplatz
Stand das Fahrzeug auf einem Supermarkt-, Krankenhaus-, Firmen-, Hotel- oder Kundenparkplatz, wurde die Maßnahme möglicherweise durch den Eigentümer oder einen privaten Parkplatzbetreiber veranlasst.
In diesem Fall sollte man:
- die Schilder am Parkplatz kontrollieren,
- nach einer Telefonnummer des Parkplatzbetreibers suchen,
- das Geschäft oder die Rezeption ansprechen,
- die Hausverwaltung oder den Grundstückseigentümer kontaktieren und
- bei Bedarf bei der örtlichen Polizeidienststelle nachfragen.
Auf vielen Hinweisschildern stehen der Name des Parkraumbewirtschafters und eine Telefonnummer. Die Polizei ist über eine private Abschleppmaßnahme nicht zwingend sofort informiert. Deshalb sollte zusätzlich der Betreiber des Grundstücks kontaktiert werden.
Welche Angaben werden bei der Suche benötigt?
Für eine schnelle Auskunft sollten folgende Informationen bereitgehalten werden:
- amtliches Kennzeichen,
- Marke und Modell des Fahrzeugs,
- Farbe des Fahrzeugs,
- genauer Abstellort,
- Datum und ungefähre Uhrzeit des Parkens,
- Zeitpunkt, zu dem das Verschwinden festgestellt wurde, und
- Name des Halters.
Bei ausländischen Kennzeichen sollte zusätzlich das Zulassungsland genannt werden.
Abgeschleppt oder nur umgesetzt?
Ein Fahrzeug wird nicht immer auf das Gelände eines Abschleppunternehmens gebracht. Bei einer sogenannten Umsetzung wird es an einen anderen zulässigen Standort in der Umgebung versetzt.
Das kommt beispielsweise vor, wenn:
- kurzfristig ein mobiles Haltverbot eingerichtet wurde,
- eine Baustelle oder Veranstaltung vorbereitet wird,
- das Auto eine Zufahrt oder Arbeitsfläche blockiert oder
- eine Gefahrenstelle schnell freigemacht werden muss.
Auch bei einer Umsetzung können Kosten entstehen. Die zuständige Stelle sollte deshalb nicht nur gefragt werden, ob das Fahrzeug abgeschleppt wurde, sondern ausdrücklich auch, ob es an einen anderen Ort versetzt worden ist.
Was tun, wenn keine Abschleppmaßnahme bekannt ist?
Ist das Fahrzeug weder in der Umgebung zu finden noch bei Polizei, Ordnungsamt oder Parkplatzbetreiber als abgeschleppt registriert, muss ein Diebstahl in Betracht gezogen werden.
Ein möglicher Fahrzeugdiebstahl sollte unverzüglich der Polizei gemeldet werden. Bei einer laufenden Tat, einer konkreten Gefahr oder anderen dringenden Umständen kann die 110 angerufen werden. Andernfalls sollte die nächstgelegene Polizeidienststelle direkt kontaktiert werden.
Für die Diebstahlanzeige werden typischerweise benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass,
- Zulassungsbescheinigung Teil I,
- Fahrzeugdaten und Kennzeichen,
- sämtliche vorhandenen Fahrzeugschlüssel,
- Angaben zum Abstellort und Zeitpunkt sowie
- gegebenenfalls Daten einer Fahrzeugortung.
Bei einem Diebstahl sollten anschließend auch die Kaskoversicherung und bei einem finanzierten oder geleasten Fahrzeug der Vertragspartner informiert werden.
Welche Unterlagen braucht man zur Abholung?
Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Behörde und Abschleppunternehmen. Vor der Fahrt zum Verwahrplatz sollte deshalb telefonisch geklärt werden, welche Unterlagen benötigt werden und welche Zahlungsmittel akzeptiert werden.
Üblicherweise sollten mitgebracht werden:
- Personalausweis oder Reisepass,
- Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise Fahrzeugschein,
- Fahrzeugschlüssel,
- Aktenzeichen oder Vorgangsnummer,
- EC- oder Kreditkarte beziehungsweise ein anderes akzeptiertes Zahlungsmittel.
Holt nicht der Halter selbst das Fahrzeug ab, können zusätzlich erforderlich sein:
- eine schriftliche Vollmacht,
- eine Ausweiskopie des Halters,
- der Ausweis der abholenden Person und
- bei Firmenfahrzeugen ein Nachweis der Berechtigung.
Bei Miet-, Leasing- oder Firmenfahrzeugen sollte vorher geklärt werden, ob eine besondere Freigabe benötigt wird.
Warum kann eine Freigabebescheinigung erforderlich sein?
Wurde das Fahrzeug nicht nur wegen eines Parkverstoßes entfernt, sondern polizeilich sichergestellt oder beschlagnahmt, kann vor der Abholung eine Freigabebescheinigung erforderlich sein.
Das kommt beispielsweise infrage:
- nach einer Straftat,
- zur Beweissicherung,
- bei erheblichen technischen Mängeln,
- nach einem Unfall oder
- zur Eigentumssicherung.
In solchen Fällen darf das Abschleppunternehmen das Fahrzeug möglicherweise erst herausgeben, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Freigabe erklärt haben.
Wie schnell sollte das Auto abgeholt werden?
Das Fahrzeug sollte möglichst schnell abgeholt werden. Neben den eigentlichen Abschleppkosten können tägliche Verwahr- oder Standkosten entstehen.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass notwendige Verwahrkosten grundsätzlich zu den ersatzfähigen Kosten gehören können. Ihre Berechnung ist jedoch nicht zeitlich unbegrenzt möglich. Entscheidend kann unter anderem sein, wann der Halter eindeutig die Herausgabe des Fahrzeugs verlangt hat und ob er zur Zahlung der bis dahin angefallenen ortsüblichen Kosten bereit war.
Deshalb sollte die Herausgabe nach dem Auffinden des Fahrzeugs nachweisbar und möglichst unverzüglich verlangt werden.
Was kostet das Abschleppen?
Für Abschleppmaßnahmen gibt es keinen deutschlandweit einheitlichen Gesamtpreis. Je nach Stadt, Tageszeit, Fahrzeugart und Aufwand können mehrere hundert Euro entstehen.
Mögliche Kostenpositionen sind:
- Anfahrt des Abschleppwagens,
- Vorbereitung der Abschleppmaßnahme,
- Aufladen und Transport,
- behördliche Verwaltungsgebühren,
- Verwarnungs- oder Bußgeld,
- Stand- und Verwahrkosten und
- Zuschläge für Nacht-, Wochenend- oder Feiertagseinsätze.
Wird die Abschleppmaßnahme abgebrochen, weil der Fahrer rechtzeitig zurückkehrt, können trotzdem Kosten für eine Leerfahrt oder bereits erbrachte Vorbereitungen verlangt werden. Ob und in welcher Höhe diese Kosten berechtigt sind, hängt vom Einzelfall ab.
Muss man die Rechnung sofort bezahlen?
Bei privaten Abschleppmaßnahmen wird die Bekanntgabe des Standorts oder die Herausgabe des Fahrzeugs teilweise von einer Zahlung abhängig gemacht. Ein Zurückbehaltungsrecht kann hinsichtlich erforderlicher und ortsüblicher Abschleppkosten bestehen.
Wer das Fahrzeug dringend benötigt, kann zunächst zahlen, sollte aber:
- eine vollständige Rechnung verlangen,
- einen Zahlungsbeleg aufbewahren,
- den Auftraggeber notieren,
- keinen pauschalen Verzicht auf Ansprüche unterschreiben und
- zweifelhafte Kosten anschließend prüfen lassen.
Eine Zahlung bedeutet nicht automatisch, dass jede einzelne Rechnungsposition rechtmäßig ist. Überhöhte oder nicht erforderliche Kosten können unter Umständen zurückgefordert werden.
Was sollte man bei der Abholung kontrollieren?
Das Fahrzeug sollte noch auf dem Gelände des Abschleppunternehmens sorgfältig überprüft werden.
Achten Sie insbesondere auf:
- Schäden an Stoßfängern und Schwellern,
- Kratzer an Felgen und Karosserie,
- Beschädigungen am Unterboden,
- Probleme an Reifen oder Lenkung und
- fehlende Gegenstände.
Fotografieren Sie das Fahrzeug möglichst vor der ersten Bewegung von allen Seiten. Sichtbare Schäden sollten sofort schriftlich beim Abschleppunternehmen angezeigt werden. Lassen Sie sich die Meldung bestätigen.
Ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, sollte es nicht selbst vom Gelände gefahren werden. Dann kann ein weiterer Transport in eine Werkstatt erforderlich sein.
Wie kann man gegen das Abschleppen vorgehen?
Zweifel an der Rechtmäßigkeit können beispielsweise bestehen, wenn:
- die Beschilderung nicht erkennbar war,
- das Fahrzeug nachweislich berechtigt geparkt war,
- der Fahrer unmittelbar erreichbar gewesen wäre,
- die Maßnahme unverhältnismäßig war,
- falsche Fahrzeug- oder Ortsangaben verwendet wurden,
- die Kosten deutlich über dem ortsüblichen Betrag liegen oder
- nicht erforderliche Zusatzleistungen berechnet wurden.
Bei einer behördlichen Maßnahme erhält der Halter häufig einen Kostenbescheid. Darin sollte eine Rechtsbehelfsbelehrung stehen. Die dort genannte Frist muss eingehalten werden.
Bei einer privaten Abschleppmaßnahme können Rechnung und Zahlungsforderung schriftlich beanstandet werden. Bei höheren Beträgen kann eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine Verbraucherzentrale sinnvoll sein.
Häufige Fragen zu abgeschleppten Fahrzeugen
Kann die Polizei den Standort meines Autos nennen?
Bei einer behördlich veranlassten Maßnahme kann die örtliche Polizei häufig mitteilen, ob das Auto abgeschleppt oder umgesetzt wurde, welches Unternehmen beteiligt war und wo sich das Fahrzeug befindet.
Bei einem privaten Abschleppvorgang ist die Polizei möglicherweise nicht oder noch nicht informiert. Dann sind Parkplatzbetreiber, Geschäft, Hausverwaltung oder Grundstückseigentümer die besseren Ansprechpartner.
Sollte man sofort die 110 anrufen?
Nein. Für eine gewöhnliche Nachfrage zu einem möglicherweise abgeschleppten Fahrzeug sollte die reguläre Telefonnummer der örtlichen Polizeidienststelle verwendet werden.
Die 110 ist für dringende Notfälle, konkrete Gefahren oder eine gerade stattfindende Straftat vorgesehen.
Was passiert, wenn die Fahrzeugpapiere im Auto liegen?
Das sollte dem Abschleppunternehmen bereits beim ersten Anruf mitgeteilt werden. Häufig kann die Identität zunächst anhand des Personalausweises und der Halterdaten überprüft werden. Die genauen Anforderungen bestimmt die jeweilige Stelle.
Kann eine andere Person das Auto abholen?
Das ist häufig mit einer Vollmacht möglich. Zusätzlich können eine Kopie des Halterausweises, der Ausweis der abholenden Person und die Fahrzeugpapiere verlangt werden.
Wer zahlt bei einem geliehenen Auto?
Gegenüber der Behörde oder dem Abschleppunternehmen kann zunächst der Halter, Fahrer oder Verursacher in Anspruch genommen werden. Wer die Kosten im Innenverhältnis endgültig tragen muss, hängt von der Vereinbarung zwischen Halter und Fahrer sowie von der Ursache der Maßnahme ab.
Fazit: So findet man ein abgeschlepptes Auto
Ist das Auto verschwunden, sollte zuerst die unmittelbare Umgebung abgesucht werden. Anschließend sind bei einem öffentlichen Parkplatz die örtliche Polizei, das Ordnungsamt oder die kommunale Verkehrsüberwachung die wichtigsten Ansprechpartner. Die Behördennummer 115 kann dabei helfen, die zuständige Stelle zu finden.
Bei einem privaten Parkplatz sollten die Hinweisschilder, der Parkplatzbetreiber, das Geschäft oder die Hausverwaltung kontaktiert werden. Ist nirgendwo eine Abschleppmaßnahme registriert, muss ein möglicher Diebstahl unverzüglich mit der Polizei geklärt werden.
Nach dem Auffinden sollte das Fahrzeug möglichst schnell abgeholt, vor Ort auf Schäden untersucht und die gesamte Rechnung aufbewahrt werden.
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