
Der Aufbau deutscher Kfz-Kennzeichen ist in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt. Ein gewöhnliches Kennzeichen besteht aus dem Unterscheidungszeichen für den Zulassungsbezirk und einer individuellen Erkennungsnummer. Zusammen dürfen diese Bestandteile normalerweise höchstens acht Stellen umfassen.
Der Kennzeichen-Aufbau am Beispiel B AB 1234:
- B ist das Unterscheidungszeichen und steht für Berlin.
- AB 1234 ist die Erkennungsnummer des einzelnen Fahrzeugs.
- Leerraum, Plaketten und Euro-Feld zählen nicht zu den acht Stellen.
Aus welchen Bestandteilen besteht ein Kennzeichen?
Ein gewöhnliches deutsches Kennzeichen setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen:
- Unterscheidungszeichen: ein bis drei Buchstaben, beispielsweise B für Berlin, D für Düsseldorf oder HRO für Rostock.
- Erkennungsnummer: ein oder zwei Buchstaben und eine Zahl mit bis zu vier Ziffern, beispielsweise AB 1234.
Zwischen dem Unterscheidungszeichen und der Erkennungsnummer befinden sich die amtlichen Plaketten. Auf dem hinteren Kennzeichen sitzt die Prüfplakette für die nächste Hauptuntersuchung. Die Stempelplakette trägt das Dienstsiegel der zuständigen Zulassungsbehörde und befindet sich sowohl auf dem vorderen als auch auf dem hinteren Kennzeichenschild.
Auf heutigen EU-Kennzeichen wird zwischen Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer kein Bindestrich aufgedruckt. In Texten wird dennoch häufig ein Bindestrich verwendet, um beide Bestandteile besser voneinander zu trennen.
Das Unterscheidungszeichen
Das Unterscheidungszeichen besteht bei gewöhnlichen Kennzeichen aus einem bis drei Buchstaben. Es zeigt an, welchem Verwaltungsbezirk das Fahrzeug bei der Vergabe des Kennzeichens zugeordnet war.
Beispiele sind:
- B für Berlin
- M für München
- HH für Hamburg
- ERH für den Landkreis Erlangen-Höchstadt
Daneben gibt es besondere Kennzeichen für bestimmte Behörden und staatliche Einrichtungen. Dazu gehören unter anderem Bundes- und Landesorgane, die Bundeswehr, das Technische Hilfswerk, die Polizei sowie diplomatische Vertretungen. Ihr Aufbau kann von einem gewöhnlichen regionalen Kennzeichen abweichen.
Unterscheidungszeichen werden auf Antrag der Länder durch den Bund festgelegt oder aufgehoben und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Buchstabenkombination darf ebenso wie die vollständige Kennzeichenkombination nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Deshalb können bestimmte Kombinationen auch bei einem Wunschkennzeichen gesperrt sein.
Die Erkennungsnummer
Die Erkennungsnummer kennzeichnet das einzelne Fahrzeug innerhalb des Zulassungsbereichs. Sie besteht bei gewöhnlichen Kennzeichen aus:
- einem oder zwei Buchstaben und
- einer Zahl zwischen 1 und 9999.
Mit Ausnahme der Umlaute Ä, Ö und Ü können alle Buchstaben des Alphabets einzeln oder als Kombination aus zwei Buchstaben zugeteilt werden. Eine führende Null ist nicht vorgesehen. Kombinationen wie A 1, AB 12 oder XY 1234 sind daher grundsätzlich möglich, sofern sie verfügbar, zulässig und auf dem vorgesehenen Kennzeichenschild darstellbar sind.
Bei besonderen Kennzeichen für staatliche Einrichtungen gelten teilweise abweichende Regeln. Deren Erkennungsnummer kann beispielsweise ausschließlich aus Zahlen bestehen und bis zu sechs Stellen umfassen. Weitere Beispiele finden Sie bei den Behördenkennzeichen.
Die heute verwendete FE-Schrift erschwert nachträgliche Veränderungen einzelner Buchstaben und Ziffern. Sie trägt damit zur Fälschungssicherheit der Kennzeichen bei.
Maximal acht Stellen beim Kennzeichen-Aufbau
Bei einem gewöhnlichen Kennzeichen dürfen Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer zusammen höchstens acht Buchstaben und Ziffern enthalten.
Beispiele:
- B AB 1234: sieben Stellen
- HH XY 1234: acht Stellen
- ERH A 1234: acht Stellen
Nicht jede theoretisch mögliche Kombination passt auf jedes Fahrzeug. Schildgröße, Schriftbreite, Plaketten und die vorgesehene Befestigungsstelle können eine kürzere Erkennungsnummer erforderlich machen. Die Zulassungsstelle entscheidet deshalb, welche Kombination tatsächlich zugeteilt werden kann.
Bei einem Saisonkennzeichen ist zusätzlich Platz für den Betriebszeitraum erforderlich. Deshalb dürfen Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer zusammen regelmäßig höchstens sieben Stellen umfassen. Auch Zusätze wie H für Oldtimer oder E für Elektrofahrzeuge können die verfügbare Länge der übrigen Kombination begrenzen.
Bei Kraftradkennzeichen und verkleinerten zweizeiligen Kennzeichen gelten besondere Abmessungen. Eine kurze Wunschkombination ist deshalb nicht automatisch garantiert.
Welche Buchstaben- und Zahlengruppen gibt es?
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung teilt Erkennungsnummern in fünf Gruppen ein:
- Gruppe a: ein Buchstabe und eine bis drei Ziffern, beispielsweise A 1 bis A 999
- Gruppe b: zwei Buchstaben und eine bis zwei Ziffern, beispielsweise AB 1 bis AB 99
- Gruppe c: zwei Buchstaben und drei Ziffern, beispielsweise AB 100 bis AB 999
- Gruppe d: ein Buchstabe und vier Ziffern, beispielsweise A 1000 bis A 9999
- Gruppe e: zwei Buchstaben und vier Ziffern, beispielsweise AB 1000 bis AB 9999
Welche Gruppen eine Zulassungsstelle tatsächlich vergibt, hängt unter anderem vom Unterscheidungszeichen, vom verfügbaren Platz und vom vorhandenen Nummernbestand ab. Bei einem dreistelligen Unterscheidungszeichen ist beispielsweise eine Kombination aus zwei weiteren Buchstaben und vier Ziffern zu lang.
Aus der Länge der Erkennungsnummer lässt sich heute nicht zuverlässig auf einen bestimmten Stadt- oder Landkreis innerhalb eines gemeinsam genutzten Zulassungsbereichs schließen. Auch das Zulassungsdatum kann daraus nicht verlässlich abgeleitet werden.
Woher kommt ein Autokennzeichen?
Für die Herkunft eines deutschen Kennzeichens ist in erster Linie das Unterscheidungszeichen entscheidend. In unserer alphabetischen Kennzeichenliste können Sie nachsehen, zu welcher Stadt oder welchem Landkreis ein Kürzel gehört.
Durch die Kennzeichenliberalisierung wurden zahlreiche zuvor abgeschaffte regionale Kürzel wieder eingeführt. Deshalb können in einem Landkreis heute mehrere unterschiedliche Unterscheidungszeichen verfügbar sein.
Auch nach einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk kann das bisherige Kennzeichen grundsätzlich weitergeführt werden. Ein Fahrzeug mit dem Münchener Kennzeichen M kann daher nach einem Umzug nach Berlin weiterhin das M behalten. Die erforderliche Änderung der Fahrzeugdaten bei der zuständigen Zulassungsbehörde entfällt dadurch jedoch nicht.
Seit 2019 kann ein bestehendes Kennzeichen grundsätzlich auch bei einem Halterwechsel über Bezirksgrenzen hinweg weitergeführt werden. Der neue Halter muss das Fahrzeug trotzdem unverzüglich auf seinen Namen umschreiben lassen.
Wunschkennzeichen und kurze Kombinationen
Die Erkennungsnummer bietet häufig Raum für persönliche Kombinationen, beispielsweise Initialen, Geburtsjahr oder andere leicht zu merkende Zeichenfolgen. Ob eine Kombination verfügbar ist, hängt vom jeweiligen Zulassungsbezirk und dessen Nummernbestand ab.
Ein Wunschkennzeichen kann in vielen Zulassungsbezirken vorab online reserviert werden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zeichenfolge oder besonders kurze Nummer besteht jedoch nicht. Bestimmte Kombinationen werden aus rechtlichen oder örtlichen Gründen nicht vergeben.
Versicherungskennzeichen haben einen anderen Aufbau
Für bestimmte zulassungsfreie, aber versicherungspflichtige Fahrzeuge werden Versicherungskennzeichen verwendet. Dazu gehören insbesondere:
- zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds,
- motorisierte Krankenfahrstühle und
- bestimmte leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge.
Das Versicherungskennzeichen weist nach, dass für das Fahrzeug eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Es wird vom Versicherer und nicht von der Zulassungsstelle ausgegeben.
Ein Versicherungskennzeichen gilt jeweils für ein Verkehrsjahr vom 1. März bis zum Ende des folgenden Februars. Die Schriftfarbe wechselt jährlich zwischen Schwarz, Blau und Grün. Anhand der Farbe lässt sich deshalb erkennen, ob das Kennzeichen zum aktuellen Versicherungsjahr gehört.
Für Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter wird statt des klassischen Schildes eine Versicherungsplakette verwendet.
Ist das Kennzeichen an Fahrzeug oder Halter gebunden?
In Deutschland wird das Kennzeichen einem bestimmten Fahrzeug zugeteilt. Bei einem Verkauf kann es am Fahrzeug bleiben, sofern es nicht zuvor außer Betrieb gesetzt wurde und der Erwerber die bestehende Kombination weiterführen möchte. Der Käufer muss den Halterwechsel dennoch unverzüglich bei der Zulassungsstelle melden und das Fahrzeug umschreiben lassen. Weitere Informationen finden Sie unter Kfz-Zulassung und Ummeldung.
Andere Länder verwenden teilweise abweichende Systeme. In der Schweiz sind Kontrollschilder grundsätzlich dem Halter zugeordnet. In Frankreich bleibt eine nach dem heutigen SIV-System vergebene Kennzeichennummer grundsätzlich dauerhaft beim Fahrzeug.
Auch die Regeln zur Halterauskunft unterscheiden sich international. Die Systeme in der Schweiz und in Liechtenstein lassen sich deshalb nicht unmittelbar auf deutsche Kennzeichen übertragen. Aus einem deutschen Kennzeichen können Privatpersonen weder der Halter noch dessen Anschrift unmittelbar ablesen.
Häufige Fragen zum Kennzeichen-Aufbau
Wie viele Buchstaben darf ein deutsches Kennzeichen haben?
Das Unterscheidungszeichen enthält ein bis drei Buchstaben. Danach folgen in der gewöhnlichen Erkennungsnummer ein oder zwei weitere Buchstaben.
Wie viele Ziffern sind möglich?
Eine gewöhnliche Erkennungsnummer enthält eine bis vier Ziffern. Eine führende Null wird nicht vergeben.
Wie viele Stellen darf ein Kennzeichen insgesamt haben?
Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer dürfen bei gewöhnlichen Kennzeichen zusammen höchstens acht Stellen umfassen. Saison-, H- und E-Kennzeichen können wegen ihrer zusätzlichen Angaben kürzere Kombinationen erfordern.
Dürfen Umlaute im Kennzeichen stehen?
In der Erkennungsnummer werden die Umlaute Ä, Ö und Ü nicht zugeteilt. Die übrigen Buchstaben des Alphabets sind grundsätzlich möglich.
Warum haben manche Kennzeichen besonders wenige Zeichen?
Kurze Kombinationen können wegen einer kleinen Anbringungsstelle erforderlich sein. Sie werden außerdem für bestimmte Fahrzeugarten und Verwaltungszwecke benötigt. Ob eine kurze Kombination vergeben wird, entscheidet die zuständige Zulassungsbehörde.
Kann man am Kennzeichen das Zulassungsdatum erkennen?
Nein. Die Erkennungsnummer enthält kein allgemein gültiges Datumsschema. Auch fortlaufend vergebene Nummern erlauben keine verlässliche Bestimmung der Erstzulassung.
Warum haben einige PKW nach den Zahlen noch einen Buchsataben? Es sind nur Pkw in normaler handelsüblichen Ausführung.
E = Elektro
H = Historisch
Die maximale Anzahl von Zeichen auf einem Standard-Nummernschild ist 8, auch wenn theoretisch 9 möglich wären: "WHZ AB 1234".
Die minimale Anzahl ist theoretisch 3, z.B. "F A 1". Allerdings habe ich so ein Kennzeichen noch nie gesehen. Kennzeichen mit 4 Zeichen schon häufig in unterschiedlichen Formen: "PI Z 9", "F AB 1" oder "F A 12".
Gibt es irgendeine Regel, dass es mindestens 4 Zeichgen geben muss oder gibt es tatsächliche Kennzeichen mit drei Ziffern.
Auch drei Zeichen gesamt sind zulässig, werden von den meisten Zulassungsbehörden allerdings nur an Fahrzeuge vergeben, deren Kennzeichenplatz bauartbedingt eingeschränkt ist (zB für den amerikanischen Markt bestimmte Importfahrzeuge)
Nach ca. 15 Jahren wo ich damals ein "hohes" statt einem "langen" Kennzeichen für meinen Anhänger Anhänger bestellt und zerschnitten und zu einnem "langen" zusammengebaut habe,
hat der Tüv dieses nun nach 15 Jahren bemängelt. Ich habe diesbezüglich keine Vorschriften gefunden, Gibt es da Irgendwas , muss das Kennzeichen aus einem Stück sein?
Was is das für ein Kennzeich? nach den Zahlen ein Buchstabe zb E