
Dänemark ist ein Königreich im Norden Europas und eine parlamentarische Monarchie. Zum Königreich Dänemark gehören neben dem eigentlichen Staatsgebiet auch die weitgehend selbstverwalteten Gebiete Färöer und Grönland. Dänemark selbst ist Mitglied der Europäischen Union, die Färöer und Grönland gehören ihr dagegen nicht an.
Das Land besteht aus der Halbinsel Jütland und zahlreichen Inseln. Es grenzt im Süden unmittelbar an Deutschland. Über Brücken, Tunnel und Fährverbindungen ist Dänemark außerdem eng mit Schweden und den übrigen skandinavischen Ländern verbunden.
Die Hauptstadt ist Kopenhagen. Weitere bedeutende Städte sind Aarhus, Odense und Aalborg. In Dänemark leben rund sechs Millionen Menschen auf einer Fläche von etwa 43.000 Quadratkilometern. Bezahlt wird mit der Dänischen Krone, abgekürzt DKK beziehungsweise kr.
Aufgrund der kurzen Anreise eignet sich Dänemark besonders für einen Urlaub mit dem eigenen Auto, Wohnmobil oder Gespann. Beliebt sind die Nord- und Ostseeküste, die Inseln, Ferienhäuser in den Dünen sowie Städtereisen nach Kopenhagen, Aarhus oder Odense.
Odense ist eng mit dem Schriftsteller Hans Christian Andersen verbunden. Zu seinen bekanntesten Märchen gehören „Die kleine Meerjungfrau“, „Die Prinzessin auf der Erbse“ und „Des Kaisers neue Kleider“. Die Kleine Meerjungfrau ist als Bronzefigur im Hafen von Kopenhagen zu sehen.
Mit dem Auto nach Dänemark
Für die Einreise mit dem Auto werden ein gültiger Führerschein, die Zulassungsbescheinigung und ein gültiger Versicherungsnachweis benötigt. Ein deutscher EU-Führerschein wird anerkannt. Die internationale Versicherungskarte ist normalerweise nicht vorgeschrieben, kann bei einem Unfall aber die Abwicklung erleichtern.
In Dänemark gilt Rechtsverkehr. Die Straßen sind überwiegend gut ausgebaut. Auf Landstraßen muss jedoch mit schmalen Fahrbahnen, unübersichtlichen Kuppen und zahlreichen Radfahrern gerechnet werden.
Beim Rechtsabbiegen ist besonders auf Radfahrer zu achten. In den Städten verlaufen Radwege häufig rechts neben der Fahrbahn und werden über Kreuzungen hinweggeführt. Abbiegende Autofahrer müssen deshalb den Schulterblick sorgfältig durchführen.
Maut und Brückengebühren
Für normale Pkw wird auf den dänischen Autobahnen grundsätzlich keine streckenabhängige Straßenmaut erhoben. Gebührenpflichtig sind jedoch insbesondere zwei wichtige Brückenverbindungen:
- Storebælt-Brücke: Sie verbindet die Inseln Fünen und Seeland.
- Öresundbrücke: Sie verbindet Kopenhagen mit der schwedischen Stadt Malmö.
Die Höhe der Brückengebühr hängt von der Länge und Art des Fahrzeugs ab. Für Wohnmobile, Gespanne und Fahrzeuge mit Anhänger gelten deshalb häufig andere Tarife als für einen normalen Pkw. Teilweise sind bei vorheriger Onlinebuchung oder mit einem elektronischen Bezahlsystem Ermäßigungen möglich.
Seit dem 1. Januar 2025 gilt außerdem eine kilometerabhängige Straßenmaut für bestimmte Lastkraftwagen ab zwölf Tonnen, die für den Gütertransport eingesetzt werden. Normale Pkw und Wohnmobile unterliegen dieser Lkw-Maut nicht.
Auch für Fährverbindungen fallen Gebühren an. In der Hauptreisezeit empfiehlt sich eine rechtzeitige Reservierung.
Tempolimits in Dänemark

Für einen normalen Pkw oder ein Motorrad ohne Anhänger gelten grundsätzlich folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- Innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h
- Außerhalb geschlossener Ortschaften: 80 km/h
- Auf Autobahnen: bis zu 130 km/h
Auf vielen Autobahnabschnitten sind lediglich 110 km/h zulässig. Die örtliche Beschilderung hat immer Vorrang.
Für Pkw und Motorräder mit Anhänger gelten grundsätzlich niedrigere Höchstgeschwindigkeiten:
- Außerhalb geschlossener Ortschaften: 70 km/h
- Auf Autobahnen: 80 km/h
Für Gespanne mit einer entsprechenden dänischen Tempo-100-Zulassung können auf Autobahnen abweichende Regelungen gelten. Reisende sollten vorab prüfen, ob ihre deutsche Tempo-100-Zulassung in Dänemark anerkannt wird und welche technischen Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Geschwindigkeitskontrollen werden mit mobilen Messfahrzeugen und stationären Anlagen durchgeführt. Eine Überschreitung um mehr als 30 Prozent kann neben dem Bußgeld einen Eintrag im dänischen Klippekort-System auslösen.
Lichtpflicht und Sicherheitsausrüstung
In Dänemark müssen Kraftfahrzeuge auch tagsüber mit Licht fahren. Zulässig ist das dafür vorgesehene Tagfahrlicht. Bei Dunkelheit, Regen, Nebel und schlechten Sichtverhältnissen muss Abblendlicht eingeschaltet werden.
Bei manchen Fahrzeugen leuchten beim Tagfahrlicht nur die vorderen Leuchten. Bei schlechter Sicht sollte deshalb manuell das Abblendlicht eingeschaltet werden, damit auch die Rückleuchten aktiv sind.
Ein Warndreieck muss verwendet werden, wenn ein liegen gebliebenes Fahrzeug eine Gefahr für den übrigen Verkehr darstellt. Warnwesten, Verbandskasten und Feuerlöscher sind für Urlauber mit einem in Deutschland zugelassenen Pkw nicht generell vorgeschrieben, werden aber dringend empfohlen.
Die alte Behauptung, dass jedes Auto in Dänemark zwingend mit einem Feuerlöscher ausgestattet sein müsse, ist für normale ausländische Pkw nicht zutreffend.
Anschnallpflicht und Kinder im Auto
Für Fahrer und sämtliche Mitfahrer besteht Anschnallpflicht. Es dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit zugelassenen Sitzplätzen und Sicherheitsgurten gesichert werden können.
Kinder unter einer Körpergröße von 1,35 Metern müssen in einem geeigneten und zugelassenen Kinderrückhaltesystem gesichert werden. Der Kindersitz muss zur Größe beziehungsweise zum Gewicht des Kindes passen.
Kinder dürfen grundsätzlich auch auf dem Beifahrersitz mitfahren, wenn sie vorschriftsmäßig gesichert sind. Bei einem rückwärtsgerichteten Kindersitz auf dem Beifahrersitz muss der Frontairbag deaktiviert sein. Der Fahrer ist dafür verantwortlich, dass Kinder unter 15 Jahren korrekt gesichert sind.
Handy am Steuer
Ein Mobiltelefon darf während der Fahrt nicht mit der Hand benutzt werden. Das gilt nicht nur für Telefonate, sondern auch für das Lesen und Schreiben von Nachrichten, die Bedienung von Apps oder das Halten des Geräts zur Navigation.
Das Mobiltelefon muss in einer geeigneten Halterung befestigt sein oder über eine Freisprecheinrichtung bedient werden. Ein Verstoß kann neben einem Bußgeld auch einen Eintrag im dänischen Punktesystem nach sich ziehen.
Alkohol am Steuer
Für die meisten Autofahrer gilt in Dänemark eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille. Seit dem 1. Juli 2025 gilt für Fahranfänger in den ersten drei Jahren nach dem erstmaligen Erwerb des Autoführerscheins eine strengere Grenze von 0,2 Promille.
Die niedrigere Grenze gilt unabhängig vom Alter des Fahrers. Sie kann daher auch ältere Personen betreffen, die ihren Führerschein erst vor kurzer Zeit erworben haben. Praktisch sollten Fahranfänger vollständig auf Alkohol verzichten, wenn sie noch fahren möchten.
Die Sanktionen bei Alkohol am Steuer können sich nach dem Einkommen und dem festgestellten Promillewert richten. Hinzu kommen je nach Schwere des Verstoßes ein Fahrverbot, der Entzug der Fahrerlaubnis oder eine Freiheitsstrafe.
Beschlagnahmung bei besonders gefährlicher Fahrt
Besonders schwere Verkehrsverstöße werden in Dänemark als „Vanvidskørsel“, also sinngemäß als rücksichtslose oder wahnsinnige Fahrt, eingestuft. Dazu können unter anderem gehören:
- eine Fahrt mit mehr als 2,0 Promille
- eine Geschwindigkeit von mehr als 200 km/h
- eine Überschreitung des Tempolimits um mehr als 100 Prozent bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von über 100 km/h
- besonders rücksichtslose und gefährliche Fahrmanöver
In solchen Fällen kann das Fahrzeug beschlagnahmt und nach einer gerichtlichen Entscheidung eingezogen werden. Das kann auch ein geliehenes, geleastes oder gemietetes Fahrzeug betreffen. Bei einem Mietwagen können dem Fahrer dadurch zusätzlich erhebliche Forderungen des Vermieters entstehen.
Das dänische Klippekort-System
Dänemark verwendet ein Punktesystem, das als Klippekort bezeichnet wird. Ein „Klip“ kann beispielsweise verhängt werden für:
- eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 30 Prozent
- einen Rotlichtverstoß
- die verbotene Benutzung eines Mobiltelefons
- die unzureichende Sicherung eines Kindes
- bestimmte gefährliche Überholmanöver
Wer innerhalb von drei Jahren drei Klips erhält, muss mit einer bedingten Entziehung der Fahrerlaubnis und einer erneuten Theorie- und Fahrprüfung rechnen. Für Fahranfänger gelten in den ersten drei Jahren strengere Regeln: Bereits zwei Klips können zu einem Fahrverbot führen.
Ein dänischer Klip wird nicht als deutscher Punkt nach Flensburg übertragen. Ein in Dänemark ausgesprochenes Fahrverbot kann die Weiterfahrt im Land dennoch verhindern. Geldbußen können außerdem grenzüberschreitend vollstreckt werden.
Parken in Dänemark
Parkregeln und Gebührenzeiten unterscheiden sich je nach Stadt und Parkzone. Die örtliche Beschilderung, Fahrbahnmarkierungen und Hinweise am Parkautomaten sind deshalb maßgeblich.
Unter anderem gelten folgende allgemeine Regeln:
- Innerhalb von zehn Metern vor und hinter einer Kreuzung oder Einmündung darf nicht geparkt werden.
- Innerhalb von fünf Metern vor einem Fußgänger- oder Fahrradüberweg ist das Parken verboten.
- Auf Autobahnen und wichtigen Hauptstraßen darf nur in ausgewiesenen Bereichen gehalten oder geparkt werden.
- Bei zeitlich begrenztem Parken muss eine Parkscheibe korrekt eingestellt werden.
- Auf gebührenpflichtigen Stellplätzen muss am Automaten oder über eine zugelassene App bezahlt werden.
Eine landesweit einheitliche Regel, nach der das Parken werktags nur zwischen 8 und 17 Uhr gebührenpflichtig ist, gibt es nicht. Besonders in Kopenhagen können sich Gebühren, Zonen und Bewirtschaftungszeiten deutlich unterscheiden.
Die weißen Dreiecke auf der Fahrbahn werden auf Dänisch als „Hajtænder“, also Haifischzähne, bezeichnet. Sie zeigen an, dass die Vorfahrt gewährt werden muss.
Umweltzonen in dänischen Städten
In Kopenhagen, Frederiksberg, Aarhus, Aalborg und Odense bestehen Umweltzonen. Die Zufahrt ist insbesondere für ältere Dieselfahrzeuge eingeschränkt.
Dieselbetriebene Pkw müssen für die Einfahrt grundsätzlich mindestens die geforderte Abgasnorm erfüllen oder mit einem anerkannten Partikelfilter ausgestattet sein. Bei einem nicht in Dänemark zugelassenen Diesel-Pkw mit Erstzulassung vor dem 1. Januar 2011 muss das Fahrzeug in der Regel mit einem Nachweis über die Abgasnorm oder den Partikelfilter registriert werden.
Die Registrierung muss spätestens am Tag der Einfahrt in die Umweltzone erfolgen. Die Kontrolle wird automatisch über Kameras und Kennzeichenerfassung durchgeführt. Vor der Reise sollte daher auf dem offiziellen dänischen Umweltzonenportal geprüft werden, ob das Fahrzeug registriert werden muss.
Winterreifen und Spikereifen
In Dänemark gibt es keine starre, allein an ein bestimmtes Datum gebundene Winterreifenpflicht. Seit dem 1. Juli 2025 ist jedoch ausdrücklich vorgeschrieben, dass die Bereifung für die aktuellen und zu erwartenden Straßenverhältnisse geeignet sein muss.
Bei Schnee, Eis oder Schneematsch darf daher nicht mit offensichtlich ungeeigneten Reifen gefahren werden. Wer im Winter nach Dänemark reist, sollte rechtzeitig Winter- oder geeignete Ganzjahresreifen mit Schneeflockensymbol montieren.
Spikereifen dürfen vom 1. November bis zum 15. April verwendet werden. Werden Spikereifen benutzt, müssen sie grundsätzlich an allen Rädern des Fahrzeugs montiert sein. Schneeketten dürfen eingesetzt werden, wenn die Straßenverhältnisse dies erfordern und die Fahrbahn dadurch nicht unnötig beschädigt wird.
Verhalten bei Unfall oder Panne
Bei einem Unfall muss zunächst die Unfallstelle abgesichert werden. Bei Verletzten ist unverzüglich Erste Hilfe zu leisten und der Notruf zu wählen. Die Notrufnummer lautet auch in Dänemark 112.
Die Polizei sollte ebenfalls gerufen werden, wenn:
- Personen verletzt wurden
- der Unfallhergang umstritten ist
- ein Unfallbeteiligter Fahrerflucht begeht
- ein Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen könnte
- größere Schäden oder Schäden an fremdem Eigentum entstanden sind
Für nicht dringende Anfragen ist die dänische Polizei unter +45 114 erreichbar.
Bei einem reinen Sachschaden sollten die Beteiligten den Europäischen Unfallbericht ausfüllen, ihre Fahrzeug- und Versicherungsdaten austauschen und Fotos vom Unfallort anfertigen. Beide Parteien sollten das ausgefüllte Formular unterschreiben, ohne damit vorschnell ein Schuldeingeständnis abzugeben.
Bußgelder in Dänemark
Verkehrsverstöße werden in Dänemark vergleichsweise streng geahndet. Zusätzlich zum eigentlichen Bußgeld können Beiträge an den dänischen Opferfonds, Klips, Fahrverbote oder bei besonders schweren Verstößen eine Beschlagnahmung des Fahrzeugs hinzukommen.
Die genaue Höhe hängt von der Art und Schwere des Verstoßes ab. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen spielen unter anderem das Tempolimit, die gefahrene Geschwindigkeit und die prozentuale Überschreitung eine Rolle. Bei Alkohol am Steuer können auch der Promillewert und das Einkommen berücksichtigt werden.
Auf pauschale Bußgeldtabellen in Euro sollte deshalb verzichtet werden. Die Beträge werden in Dänischen Kronen festgesetzt und können sich ändern. Verkehrsbußgelder können unter den Voraussetzungen des europäischen Vollstreckungsverfahrens auch in Deutschland verfolgt werden.
Die dänische Küche

Die dänische Küche ist von Fisch, Fleisch, Kartoffeln, Brot und regionalen Zutaten geprägt. Zu den bekanntesten Gerichten gehören:
- Smørrebrød: reich belegtes Roggenbrot
- Stegt flæsk med persillesovs: gebratenes Schweinefleisch mit Kartoffeln und Petersiliensoße
- Dansk bøf: dänisches Hacksteak mit Zwiebeln
- Fiskefrikadeller: gebratene Fischfrikadellen
- Rødgrød med fløde: rote Grütze mit Sahne
Zu traditionellen Speisen werden häufig Bier oder Akvavit serviert. In den größeren Städten findet man außerdem eine moderne Gastronomieszene mit zahlreichen Cafés, Bäckereien und international bekannten Restaurants.
Ferienhaus und Camping in Dänemark
Ferienhäuser gehören zu den beliebtesten Unterkunftsarten. Das Angebot reicht von einfachen Holzhäusern bis zu großen Unterkünften mit Sauna, Pool und Platz für mehrere Familien. Viele Häuser liegen in Strandnähe oder in ruhigen Dünenlandschaften.
Auch Camping ist weitverbreitet. Neben klassischen Campingplätzen stehen vielerorts Stellplätze für Wohnmobile zur Verfügung. Wildes Campen mit Wohnmobil oder Wohnwagen ist grundsätzlich nicht ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers erlaubt. Übernachtet werden sollte auf ausgewiesenen Stell- und Campingplätzen.
Fazit zum Urlaub in Dänemark
Dänemark ist von Deutschland aus bequem mit dem Auto erreichbar und eignet sich für Strandurlaub, Städtereisen, Camping und Ferienhausaufenthalte. Wer die Lichtpflicht, die Tempolimits, die Brückengebühren und die Umweltzonen beachtet, kann das Land entspannt mit dem eigenen Fahrzeug erkunden.
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