Leasingfaktor und Steuerliche Aspekte von Firmenwagen: Tipps zu Kilometerpauschale, 1%-Regelung und Mitfahrgelegenheiten
Firmenwagen sind ein beliebtes Instrument für Arbeitgeber, um ihren Mitarbeitern ein Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Dabei gibt es verschiedene Modelle, wie ein Firmenwagen genutzt werden kann, und zahlreiche steuerliche und finanzielle Überlegungen. In diesem Beitrag gehen wir auf die Leasingfaktoren, die Kilometerpauschale, die Entfernungspauschale, die 1%-Regelung und das Fahrtenbuch ein. Außerdem werfen wir einen Blick auf Carsharing und Mitfahrgelegenheiten, die für Unternehmen und Mitarbeiter von Interesse sein können.
1. Leasingfaktor – Was ist das und wie wird er berechnet?

Tipps zu Kilometerpauschale, 1%-Regelung und Mitfahrgelegenheiten
Der Leasingfaktor ist ein Maßstab, mit dem sich die Leasingrate eines Fahrzeugs im Verhältnis zum Listenpreis des Fahrzeugs vergleichen lässt. Er wird in der Regel als Prozentsatz angegeben und hilft dabei, die Attraktivität eines Leasingangebots zu bewerten. Der Leasingfaktor setzt sich aus der monatlichen Leasingrate und dem Listenpreis des Fahrzeugs zusammen:

Ein niedriger Leasingfaktor deutet auf ein gutes Angebot hin, da der monatliche Betrag im Vergleich zum Listenpreis des Fahrzeugs relativ niedrig ist.
Beispiel: Bei einem Fahrzeug mit einem Listenpreis von 30.000 Euro und einer monatlichen Leasingrate von 400 Euro ergibt sich ein Leasingfaktor von:

2. Kilometerpauschale – Was ist das und wie wird sie angewendet?
Die Kilometerpauschale ist eine steuerliche Regelung, mit der Unternehmen die Nutzung eines Fahrzeugs für dienstliche Fahrten pauschal abrechnen können. In Deutschland dürfen Sie für jedes gefahrene Kilometer eine festgelegte Pauschale als Betriebsausgabe ansetzen. Diese Pauschale liegt aktuell bei 0,30 Euro pro Kilometer (Stand 2026).
Die Kilometerpauschale gilt für privat genutzte Firmenwagen, die auch für berufliche Zwecke genutzt werden. Wichtig ist dabei, dass sowohl private als auch dienstliche Fahrten dokumentiert werden. Diese Pauschale erleichtert die Berechnung von Fahrtkosten und kann zu Steuerersparnissen führen.
3. Entfernungspauschale – Steuerliche Behandlung der Pendelfahrten
Die Entfernungspauschale ist eine Pauschale, die Arbeitnehmer für die Fahrt von ihrer Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück geltend machen können. Diese Pauschale beträgt aktuell 0,30 Euro pro Kilometer für den einfachen Weg zur Arbeit. Es spielt keine Rolle, ob der Arbeitnehmer mit dem Auto, dem Bus oder einem anderen Verkehrsmittel fährt – die Pauschale wird pro gefahrenem Kilometer gezahlt.
Beispiel:
-
Entfernung zum Arbeitsplatz: 15 km
-
Entfernungspauschale: 0,30 Euro
-
Steuerliche Erstattung pro Arbeitstag: 15 km x 0,30 Euro = 4,50 Euro
Die Entfernungspauschale kann als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
4. 1%-Regelung – Wie funktioniert die steuerliche Bewertung eines Firmenwagens?
Die 1%-Regelung ist eine Methode zur Berechnung des geldwerten Vorteils, den ein Arbeitnehmer durch die private Nutzung eines Firmenwagens erhält. Bei der 1%-Regelung wird monatlich 1% des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil versteuert.
Beispiel:
-
Bruttolistenpreis des Fahrzeugs: 30.000 Euro
-
Monatlicher geldwerter Vorteil: 1% von 30.000 Euro = 300 Euro
Dieser Betrag wird dann als zusätzliches Einkommen versteuert. Für Arbeitnehmer mit Firmenwagen ist dies die einfachste Methode zur Berechnung des privaten Nutzungswerts.
Tipp: Wer den Firmenwagen nur zu einem geringen Teil privat nutzt, sollte die Nutzung mit einem Fahrtenbuch nachweisen, um den privaten Anteil genau zu bestimmen. So lässt sich gegebenenfalls Steuern sparen.
5. Fahrtenbuch – Wie funktioniert das und welche Vorteile bietet es?
Das Fahrtenbuch ist eine detaillierte Aufzeichnung aller Fahrten eines Firmenwagens, in der sowohl berufliche als auch private Fahrten aufgeführt werden. Der Vorteil eines Fahrtenbuchs liegt darin, dass der geldwerte Vorteil nicht pauschal mit der 1%-Regelung versteuert werden muss, sondern nur die tatsächliche private Nutzung.
-
Vorteil: Wer ein Fahrtenbuch führt, zahlt nur Steuern für die tatsächliche private Nutzung des Fahrzeugs und nicht für den gesamten Listenpreis.
-
Pflichten: Ein Fahrtenbuch muss ordnungsgemäß geführt werden, mit Datum, Kilometerstand, Reiseziel, Reisezweck und den gefahrenen Kilometern. Es ist wichtig, dass das Fahrtenbuch lückenlos und jederzeit überprüfbar ist.
6. Carsharing – Eine Alternative zum eigenen Firmenwagen?
Carsharing bietet eine flexible Möglichkeit, Fahrzeuge zu nutzen, ohne selbst ein Auto zu besitzen oder zu leasen. Für Unternehmen kann Carsharing eine interessante Option sein, wenn keine regelmäßige Nutzung von Fahrzeugen erforderlich ist. Es ermöglicht den Mitarbeitern, Fahrzeuge nach Bedarf zu mieten, ohne sich um Verwaltung, Wartung und Versicherung kümmern zu müssen.
Vorteile von Carsharing:
-
Kostenersparnis durch die Nutzung von Fahrzeugen nur bei Bedarf.
-
Keine langfristigen Verpflichtungen wie bei Leasingverträgen.
-
Flexibilität bei der Wahl des Fahrzeugs (z. B. SUV, Kleinwagen).
7. Mitfahrgelegenheiten – Ein weiterer Aspekt für Unternehmen
Mitfahrgelegenheiten sind eine weitere Möglichkeit, die Nutzung von Fahrzeugen zu optimieren, insbesondere bei Pendelfahrten oder bei Geschäftsreisen. Unternehmen können Plattformen für Mitfahrgelegenheiten anbieten, um die Fahrtkosten zu teilen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Mitarbeiter können so gemeinsam zur Arbeit fahren, was nicht nur kostengünstig, sondern auch umweltfreundlich ist.
Vorteile von Mitfahrgelegenheiten:
-
Reduzierung der Fahrtkosten.
-
Beitrag zum Umweltschutz durch geringeren CO2-Ausstoß.
-
Förderung des Teamgeists und des sozialen Austauschs unter Mitarbeitern.
8. Fazit – Steuerliche und betriebliche Aspekte von Firmenwagen
Der Umgang mit Firmenwagen ist durch eine Vielzahl von Regelungen geprägt, die sowohl für Arbeitnehmer als auch für Unternehmen wichtig sind. Um steuerliche Vorteile zu nutzen und gleichzeitig die Kosten zu minimieren, ist es entscheidend, sich mit den Themen Leasingfaktor, Kilometerpauschale, Entfernungspauschale, der 1%-Regelung, dem Fahrtenbuch, Carsharing und Mitfahrgelegenheiten auseinanderzusetzen. Wer diese Aspekte berücksichtigt, kann den Firmenwagen effizient und kostengünstig einsetzen.