Auto Radfahrer E-Bike E-Scooter Regeln

Auto Radfahrer E-Bike E-Scooter Regeln verständlich erklärt

Im Straßenverkehr treffen unterschiedliche Verkehrsmittel aufeinander. Autos, Fahrräder, E-Bikes und E-Scooter teilen sich oft denselben Raum – mit klaren Regeln, aber auch vielen Unsicherheiten. Dieser Überblick fasst zusammen, wer wo fahren darf, wer auf wen achten muss und wann Bußgelder drohen.


Wann dürfen Autofahrer Radfahrer überholen

Seit der StVO-Novelle gelten klare Mindestabstände beim Überholen von Fahrrädern und E-Bikes.

Situation Mindestabstand
Innerorts 1,5 Meter
Außerorts 2,0 Meter

Kann der Abstand nicht eingehalten werden, darf nicht überholt werden – auch wenn kein Gegenverkehr kommt. Das gilt ebenso für E-Bikes und Lastenräder.

Wichtig: Auch beim Vorbeifahren an haltenden Radfahrern (z. B. an Ampeln) ist ausreichender Seitenabstand Pflicht.


Wie müssen Radfahrer fahren

Auto Radfahrer E-Bike E-Scooter Regeln

Auto Radfahrer E-Bike E-Scooter Regeln

Radfahrer sind vollwertige Verkehrsteilnehmer und unterliegen ebenfalls festen Regeln.

Grundregeln für Radfahrer

  • Nutzung eines Radwegs, wenn dieser benutzungspflichtig ist

  • Ansonsten: Fahrbahn, nicht der Gehweg

  • Hintereinander fahren, außer es ist ausdrücklich erlaubt, nebeneinander

  • Handzeichen beim Abbiegen

  • Beleuchtung und Reflektoren vorgeschrieben

Bereich Erlaubt
Gehweg ❌ nein (außer Zusatzschild)
Radweg ✅ ja
Straße ✅ ja
Fußgängerzone ⚠️ nur mit Freigabe

E-Bike ist nicht gleich E-Bike

Hier wird oft verwechselt, deshalb die klare Trennung:

Fahrzeug Rechtlich Wo fahren
Fahrrad muskelbetrieben Radweg, Straße
Pedelec bis 25 km/h Fahrrad Radweg, Straße
S-Pedelec bis 45 km/h Kleinkraftrad Straße, kein Radweg
E-Bike mit Gasgriff Kleinkraftrad Straße

S-Pedelecs brauchen:

  • Kennzeichen

  • Versicherung

  • Helm

  • Führerschein


Regeln für E-Scooter

E-Scooter gelten als Elektrokleinstfahrzeuge und haben eigene Vorschriften.

Wo dürfen E-Scooter fahren

Bereich Erlaubt
Radweg ✅ ja
Straße ⚠️ nur wenn kein Radweg
Gehweg ❌ nein
Fußgängerzone ⚠️ nur mit Zusatzschild

Weitere Pflichten

  • Mindestalter: 14 Jahre

  • Kein Helm vorgeschrieben, aber dringend empfohlen

  • Nur eine Person

  • Alkoholgrenze: 0,5 Promille, 0,0 für unter 21 / in Probezeit


Wer muss besonders aufpassen

Im Straßenverkehr gilt kein „Recht des Stärkeren“, sondern besondere Rücksichtspflichten.

Verkehrsteilnehmer Besondere Pflicht
Autofahrer Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer
Lkw / Busse Toter-Winkel-Gefahr
Radfahrer Aufmerksamkeit an Kreuzungen
E-Scooter Defensive Fahrweise

Autofahrer tragen bei Unfällen mit Radfahrern häufig eine Teilschuld, selbst wenn der Radfahrer Fehler macht.


Parken und Halten

Darf man auf Radwegen parken

Nein – auch nicht „nur kurz“.

Verstoß Bußgeld
Halten auf Radweg ab 55 €
Parken mit Behinderung ab 70 € + Punkt
Parken mit Gefährdung ab 80 € + Punkt

Kopfhörer beim Fahren erlaubt

Ja – aber eingeschränkt.

Verkehrsmittel Kopfhörer erlaubt
Fahrrad ✅ ja
E-Scooter ✅ ja
Auto ✅ ja

Bedingung: Umgebungsgeräusche (Hupe, Sirene, Klingel) müssen wahrnehmbar bleiben. Zu laute Musik kann als Ordnungswidrigkeit gelten.


Häufige Bußgelder im Überblick

Verstoß Bußgeld
Zu geringer Überholabstand ab 30 €
Handy am Lenker 55 €
Nebeneinander fahren trotz Verbot 20 €
E-Scooter auf Gehweg 15–30 €
Mitfahrer auf E-Scooter 10 €

Einordnung für den Alltag

Viele Konflikte im Straßenverkehr entstehen weniger durch Regelbruch als durch Unwissen oder Fehlannahmen. Wer die wichtigsten Unterschiede zwischen Auto, Fahrrad, E-Bike und E-Scooter kennt, bewegt sich sicherer – und entspannter.

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