Geschwindigkeitsbegrenzungen im Straßenverkehr
Geschwindigkeitsbegrenzungen im Straßenverkehr gelten immer ab dem Standort des Verkehrsschild
es und enden in der Regel:
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mit einem Aufhebungszeichen (z. B. das runde weiße Schild mit schwarzen diagonalen Streifen),
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am Beginn einer anderen Geschwindigkeitsbeschränkung, oder
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an Ortstafeln, wenn sie implizit durch inner- oder außerorts geltende Regelungen ersetzt wird.
Gängige Geschwindigkeitsbegrenzungen in Deutschland
| Bedeutung | Typische Gültigkeit |
|---|---|
| Tempo 30-Zone | Innerorts, bis Zonen-Ende-Schild |
| Max. 50 km/h | Innerorts, oft automatisch durch Ortstafel |
| Max. 100 km/h | Landstraßen ohne Gegenverkehr |
| Richtgeschwindigkeit 130 km/h | Autobahn ohne Tempolimit |
| Ende aller Begrenzungen | Freie Fahrt, z. B. auf Autobahnen ohne Tempolimit |
Wo genau endet eine Geschwindigkeitsbegrenzung?
| Ende der Begrenzung | Erklärung |
|---|---|
| Aufhebungsschild (Zeichen 278) | Beendet die zuletzt angeordnete Höchstgeschwindigkeit |
| Neues Geschwindigkeitsschild | Ein neues Schild ersetzt das vorherige Limit |
| Ortseingang oder Ortsausgang | Automatisch geltende Regeln: innerorts 50 km/h, außerorts je nach Straße |
| Kreuzung oder Einmündung | Begrenzung bleibt bestehen, sofern kein anderes Schild folgt |
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