Wenn Autofahrer sagen, dass ihr Wagen „zum TÜV“ muss, meinen sie meistens die Hauptuntersuchung, kurz HU. Dabei wird geprüft, ob das Fahrzeug die vorgeschriebenen Anforderungen an Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit und Vorschriftsmäßigkeit erfüllt.

Für gewöhnliche privat genutzte Pkw gilt: Die erste HU ist grundsätzlich nach 36 Monaten fällig, anschließend alle 24 Monate. Das gilt auch für reine Elektroautos. Bei ihnen entfällt allerdings die Abgasuntersuchung.
Neben Bremsen, Reifen und Beleuchtung gehört bei modernen Fahrzeugen auch die elektronische Prüfung über die Diagnoseschnittstelle dazu. Davon zu unterscheiden ist die zusätzliche Erfassung bestimmter Verbrauchsdaten, gegen die Fahrzeughalter widersprechen können.
Stand der Informationen und Preisbeispiele: 23. Oktober 2026. Die folgenden Angaben beziehen sich vor allem auf gewöhnliche privat genutzte Pkw in Deutschland.
Was ist der Unterschied zwischen TÜV, HU und AU?
TÜV steht für Technischer Überwachungsverein. Die Bezeichnung wird im Alltag häufig stellvertretend für die Hauptuntersuchung verwendet. Die HU darf jedoch nicht ausschließlich von einer TÜV-Organisation durchgeführt werden. Auch andere entsprechend berechtigte Prüforganisationen wie DEKRA, GTÜ oder KÜS bieten Fahrzeuguntersuchungen an.
Die Hauptuntersuchung ist die gesetzlich vorgeschriebene Fahrzeugprüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Sie umfasst unter anderem Bremsanlage, Lenkung, Fahrwerk, Beleuchtung und elektronische Sicherheitssysteme.
Die Abgasuntersuchung, kurz AU, ist bei den dafür untersuchungspflichtigen Fahrzeugen Bestandteil der HU. Fachlich wird auch von der Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems gesprochen. Seit 2010 gibt es dafür keine gesonderte AU-Plakette mehr am vorderen Kennzeichen.
Wann und wie häufig muss ein Auto zur Hauptuntersuchung?
| Fahrzeug beziehungsweise Situation | Übliche HU-Frist |
|---|---|
| Gewöhnlicher neuer Pkw | Erstmals nach 36 Monaten |
| Weitere HU bei gewöhnlichen Pkw | Alle 24 Monate |
| Reines Elektroauto als gewöhnlicher Pkw | Ebenfalls zunächst 36, danach 24 Monate |
| Pkw zur Personenbeförderung, beispielsweise Taxi | Grundsätzlich kürzere Fristen, regelmäßig 12 Monate |
Für andere Fahrzeugklassen, besondere Nutzungen, Wohnmobile und schwere Fahrzeuge können abweichende Regeln gelten. Maßgeblich ist die tatsächliche Einstufung des Fahrzeugs.
Ein gewöhnlicher privat genutzter Pkw muss nicht allein deshalb jährlich zur HU, weil er älter als zehn Jahre ist. Die reguläre Folgefrist beträgt grundsätzlich weiterhin 24 Monate.
So lesen Sie die HU-Plakette am Kennzeichen
Die runde Prüfplakette befindet sich auf dem hinteren Kennzeichen:
- Die Zahl in der Mitte bezeichnet das Jahr der nächsten HU.
- Die oben stehende Zahl im äußeren Zahlenring bezeichnet den Monat.
Steht beispielsweise die „10“ oben und „26“ in der Mitte, ist die nächste HU im Oktober 2026 fällig. Sie muss grundsätzlich spätestens bis zum Ende dieses Monats durchgeführt werden.
Der nächste Termin lässt sich außerdem aus den Fahrzeugunterlagen beziehungsweise dem HU-Bericht entnehmen. Die Farbe der Plakette erleichtert die Zuordnung zum Jahr, ersetzt aber nicht das Ablesen von Monat und Jahreszahl.
Was wird bei der HU geprüft?
Die Untersuchung richtet sich nach den vorgeschriebenen Prüfpunkten und dem jeweiligen Fahrzeug. Sie kombiniert Sichtprüfungen, Funktions- und Wirkungsprüfungen sowie elektronische und messtechnische Verfahren. Eine reguläre HU erfolgt grundsätzlich ohne umfangreiche Demontage.
Bremsen und Lenkung
Geprüft werden unter anderem Bremswirkung, Gleichmäßigkeit der Bremskräfte, Feststellbremse und erkennbare Schäden oder Undichtigkeiten. Auch Zustand, Spiel und Funktion der Lenkung sind relevant.
Reifen, Räder und Fahrwerk
Die Prüfung umfasst beispielsweise Profiltiefe, Reifenschäden, zulässige Rad-Reifen-Kombinationen sowie den Zustand von Achsen, Federn, Gelenken und Aufhängungen.
Bei Pkw-Reifen beträgt die gesetzliche Mindestprofiltiefe grundsätzlich 1,6 Millimeter im vorgeschriebenen Hauptprofil. Das Erreichen der gesetzlichen Untergrenze bedeutet jedoch nicht, dass ein Reifen bei jeder Witterung noch gute Sicherheitsreserven bietet.
Beleuchtung und Sicht
Scheinwerfer, Blinker, Bremslichter, Rückleuchten und Kennzeichenbeleuchtung müssen funktionieren und den Vorschriften entsprechen. Auch die Scheinwerfereinstellung wird berücksichtigt.
Weitere Prüfpunkte betreffen unter anderem Scheiben, Spiegel, Scheibenwischer und die Scheibenwaschanlage.
Karosserie, Unterboden und Befestigungen
Starke Korrosion, Schäden an tragenden Teilen, unsachgemäße Reparaturen, lose Bauteile oder gefährliche Kanten können beanstandet werden. Türen, Sitze und Sicherheitsgurte müssen ebenfalls in einem ordnungsgemäßen Zustand sein.
Elektronik und Sicherheitssysteme
Je nach Fahrzeug werden beispielsweise ABS, ESP, Airbags und relevante Fahrerassistenzsysteme geprüft. Dazu können elektronische Abfragen und Funktionstests gehören.
Umwelt und Fahrzeugidentifikation
Bei Verbrennern spielen unter anderem Abgasverhalten, Abgasanlage und Flüssigkeitsverluste eine Rolle. Außerdem werden Fahrzeugidentität, Kennzeichen und erforderliche Nachweise zu technischen Änderungen kontrolliert.
Die HU ist keine vollständige Inspektion und keine Gebrauchtwagengarantie. Eine neue Plakette bestätigt weder Unfallfreiheit noch einen bestimmten Restwert oder die künftige Haltbarkeit sämtlicher Bauteile.
Was sollten Sie vor dem TÜV selbst kontrollieren?
Eine kurze Vorabkontrolle kann vermeidbare Beanstandungen verhindern. Sinnvoll sind insbesondere folgende Punkte:
- Licht prüfen: Abblendlicht, Fernlicht, Blinker, Warnblinker, Bremslichter und Kennzeichenbeleuchtung kontrollieren.
- Reifen ansehen: Auf ausreichendes Profil, sichtbare Schäden und passende Reifengrößen achten.
- Sicht sicherstellen: Scheiben, Spiegel, Wischerblätter und Scheibenwaschanlage prüfen.
- Hupe und Gurte testen: Gurte müssen sich benutzen und sicher einrasten lassen.
- Warnleuchten beachten: Dauerhaft leuchtende Störungsanzeigen rechtzeitig fachlich abklären lassen.
- Kennzeichen kontrollieren: Sie müssen lesbar, ausreichend befestigt und vorschriftsmäßig angebracht sein.
- Ausrüstung bereitlegen: Verbandmaterial, Warndreieck und Warnweste auf Vollständigkeit und Zustand prüfen.
- Unterlagen sammeln: Fahrzeugschein und gegebenenfalls Nachweise zu Umbauten bereithalten.
Ungewöhnliche Bremsgeräusche, deutliches Lenkungsspiel, Flüssigkeitsverlust oder Schäden am Unterboden sollten vor dem Termin von einer Werkstatt untersucht werden. Eine Eigenkontrolle ersetzt keine fachgerechte Diagnose.
Bei einem E-Auto dürfen Hochvoltkomponenten nicht zur Vorbereitung eigenständig geöffnet oder bearbeitet werden. Sichtbare Schäden an Batteriegehäuse oder orangefarbenen Hochvoltleitungen gehören in fachkundige Hände.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für einen gewöhnlichen HU-Termin benötigen Sie insbesondere die Zulassungsbescheinigung Teil I, früher Fahrzeugschein genannt.
Je nach Fahrzeug und Vorgeschichte sind außerdem sinnvoll beziehungsweise erforderlich:
- der letzte HU-Bericht, soweit vorhanden
- der Nachweis einer zuvor separat durchgeführten AU
- Unterlagen zu Änderungen, beispielsweise Abnahmebestätigungen oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis
- bei einer Nachprüfung der Bericht der nicht bestandenen Untersuchung
Bei besonderen Fahrzeugen oder speziellen Prüfungen sollten Sie den Unterlagenbedarf vorher mit der Prüfstelle klären.
Was kosten TÜV, HU und AU?
Es gibt keinen bundesweit einheitlichen Endpreis. Die Kosten hängen unter anderem von Prüforganisation, Region, Fahrzeugart, zulässiger Gesamtmasse und Untersuchungsumfang ab.
Ein konkretes Preisbeispiel liefert die seit dem 1. Januar 2026 gültige Entgeltliste der TÜV-NORD-Überwachungsorganisation für Nordrhein-Westfalen. Für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen werden dort folgende Beträge einschließlich Umsatzsteuer genannt:
| Leistung | Preisbeispiel |
|---|---|
| HU ohne Messung des Abgasverhaltens | 110,90 Euro |
| HU mit Messung des Abgasverhaltens | 169,90 Euro |
| Nachuntersuchung | Je nach Stufe 24,00 oder 42,00 Euro |
Diese Beträge sind regionale Anbieterpreise und keine deutschlandweit verbindlichen Pauschalen. Vor dem Termin sollten Sie den Gesamtpreis für Ihr konkretes Fahrzeug erfragen.
Zusätzliche Kosten können beispielsweise für Reparaturen, einen gesonderten Werkstattservice, Änderungsabnahmen oder eine erforderliche Nachprüfung entstehen. Wird die HU über eine Werkstatt organisiert, sollte klar sein, welche Leistungen der genannte Preis tatsächlich umfasst.
Bei einem reinen Elektroauto entfällt die AU. Dadurch ist die reguläre Untersuchung typischerweise günstiger als die Kombination aus HU und AU bei einem vergleichbaren Verbrenner.
Was passiert bei der Abgasuntersuchung?
Die AU untersucht das Motormanagement und das Abgasreinigungssystem der dafür untersuchungspflichtigen Fahrzeuge. Dazu gehören je nach Fahrzeug elektronische Prüfungen und Messungen am Auspuff.
Bei modernen Fahrzeugen werden über die On-Board-Diagnose unter anderem abgasrelevante Informationen und Fehlerzustände geprüft. Das Auslesen ersetzt die vorgeschriebene Abgasmessung am Endrohr jedoch nicht pauschal.
Bei Dieselfahrzeugen ab der Emissionsklasse Euro 6/VI ist seit Juli 2023 die Messung der Partikelanzahlkonzentration Bestandteil des entsprechenden AU-Verfahrens. Sie hilft, Probleme bei der Partikelminderung zu erkennen.
Die AU kann auch vorab durch eine dafür anerkannte Werkstatt durchgeführt werden. Für die Anerkennung bei der anschließenden HU gelten zeitliche Vorgaben. Vereinbaren Sie getrennte Termine deshalb passend zueinander und bringen Sie den Nachweis mit.
Ein bloßes Löschen des Fehlerspeichers behebt keine technische Ursache. Wiederkehrende Warnmeldungen oder auffällige Abgaswerte sollten fachgerecht untersucht werden.
Wie unterscheidet sich der TÜV bei E-Autos und Hybriden?
Reine Elektroautos
Ein reines Batterie-Elektroauto muss ebenfalls zur HU. Bremsen, Reifen, Fahrwerk, Beleuchtung und weitere allgemeine Prüfpunkte bleiben bestehen. Zusätzlich werden die Besonderheiten des elektrischen Antriebs berücksichtigt.
Dazu gehören je nach Bauart und Prüfvorgabe beispielsweise:
- Zustand und Befestigung der Hochvoltbatterie
- erkennbare Beschädigungen an Batteriegehäuse und Leitungen
- Hochvoltanschlüsse und Ladeanschluss
- relevante Warnanzeigen und elektronische Fehlerzustände
- vorhandene vorgeschriebene Sicherheitseinrichtungen
Eine bestandene HU ist kein umfassendes Batteriezertifikat. Sie bescheinigt insbesondere nicht automatisch eine bestimmte Restkapazität oder garantierte Reichweite. Eine detaillierte Bewertung des Batteriezustands beziehungsweise State of Health ist eine zusätzliche Untersuchung.
Hybridautos und Plug-in-Hybride
Hybride besitzen zusätzlich zum elektrischen Antrieb einen Verbrennungsmotor. Deshalb entfällt die AU bei ihnen nicht allein wegen des elektrischen Fahranteils. Gleichzeitig sind die relevanten elektrischen Komponenten zu berücksichtigen.
Was wird über den Bordcomputer ausgelesen?
Ein modernes Auto besitzt nicht nur einen einzelnen Bordcomputer, sondern mehrere elektronische Steuergeräte. Die Prüfgeräte kommunizieren bei geeigneten Fahrzeugen über die Diagnoseschnittstelle, häufig als OBD-Buchse bezeichnet, mit diesen Systemen.
Ein HU-Adapter kann beispielsweise Informationen zu folgenden Bereichen liefern:
- Vorhandensein und Konfiguration sicherheitsrelevanter Systeme
- Hardware- und Softwarestände bestimmter Steuergeräte
- gespeicherte relevante Fehler beziehungsweise Ereignisse
- Mess- und Zustandswerte für vorgesehene Prüfungen
- bei Verbrennern abgasbezogene Diagnoseinformationen
Welche Daten tatsächlich abgefragt werden, hängt von Fahrzeug, Ausstattung und Prüfvorgaben ab. Die elektronische Prüfung ergänzt die Kontrolle am Fahrzeug; sie ersetzt weder die Bremsprüfung noch die Sichtprüfung des Unterbodens.
Findet die Prüfung online statt?
Die Kommunikation mit den Fahrzeugsteuergeräten erfolgt bei der regulären Untersuchung vor Ort über geeignete Prüfgeräte. Die Prüfstelle nutzt außerdem digitale Systeme mit fahrzeugspezifischen Prüfvorgaben.
Das bedeutet nicht, dass Ihr Auto für die HU einen eigenen Mobilfunkvertrag oder ein aktives Hersteller-Abonnement benötigt. Ebenso wenig wird durch die HU automatisch eine allgemeine Fernüberwachung Ihres Fahrzeugs eingerichtet.
Von dieser technischen Prüfung sind die gesetzliche Übermittlung von Untersuchungsdaten und die zusätzliche Erfassung bestimmter Verbrauchsdaten zu unterscheiden.
Welche Verbrauchsdaten werden zusätzlich erfasst?
Bei bestimmten neueren Verbrennern und Plug-in-Hybriden können bei Gelegenheit der HU sogenannte OBFCM-Daten ausgelesen werden. Die Abkürzung steht für On-Board Fuel Consumption Monitoring.
Das betrifft insbesondere entsprechend ausgestattete Pkw mit Erstzulassung ab 2021, die unter die einschlägigen Vorschriften fallen. Die Erhebung dient dem Vergleich tatsächlicher Verbrauchswerte mit den Angaben aus den vorgeschriebenen Prüfverfahren.
Je nach Fahrzeug umfassen die Daten beispielsweise:
- die Fahrzeug-Identifizierungsnummer
- die insgesamt zurückgelegte Fahrstrecke
- den über die Nutzung aufsummierten Kraftstoffverbrauch
- bei Plug-in-Hybriden zusätzliche Angaben zu elektrischer Energie und Betriebsarten
Dabei geht es um vorgeschriebene Verbrauchs- und Fahrleistungswerte, nicht um eine allgemeine Sammlung privater Navigationsziele, Telefonkontakte oder einzelner GPS-Fahrtrouten.
Kann ich der zusätzlichen Datenerhebung widersprechen?
Ja. Fahrzeughalter können der OBFCM-Datenerhebung gegenüber der Prüfstelle vor Durchführung der HU widersprechen. Die zusätzliche Verbrauchsdatenerhebung ist getrennt von der eigentlichen HU durchzuführen und beeinflusst deren Ergebnis nicht.
Auf Nachfrage muss die Prüfstelle die erhobenen Daten beziehungsweise eine Bestätigung des Widerspruchs unentgeltlich zur Verfügung stellen.
Dieses Widerspruchsrecht betrifft die zusätzliche Verbrauchsdatenerhebung. Es ist kein allgemeines Recht, die für die HU erforderliche elektronische Sicherheits- oder Abgasprüfung abzulehnen und trotzdem eine vollständige Untersuchung zu erhalten.
Werden die Daten weitergegeben?
Die dafür vorgesehenen Verbrauchsdaten werden über den gesetzlich geregelten Weg an das Kraftfahrt-Bundesamt und anschließend an die Europäische Umweltagentur übermittelt. Bei der Erhebung und Übermittlung wird die Fahrzeug-Identifizierungsnummer verwendet.
Die Erfassung erfolgt deshalb nicht von Anfang an ohne Fahrzeugbezug. Das Kraftfahrt-Bundesamt muss eine Verknüpfung mit Halterdaten durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ausschließen.
Auch reguläre HU-Daten werden nach gesetzlichen Vorgaben gespeichert und übermittelt, beispielsweise Fahrzeugidentifikation, Kilometerstand und Untersuchungsergebnis. Diese Dokumentation ist von der zusätzlichen Verbrauchsdatenerhebung zu unterscheiden.
Was passiert, wenn das Auto die HU nicht besteht?
Die festgestellten Mängel werden im Untersuchungsbericht dokumentiert und eingestuft. Je nach Ergebnis kann eine Plakette zugeteilt werden oder eine Nachprüfung erforderlich sein.
- Ohne festgestellte Mängel: Die neue Plakette wird zugeteilt.
- Geringe Mängel: Eine Plakette kann zugeteilt werden; die Mängel müssen trotzdem unverzüglich beseitigt werden.
- Erhebliche Mängel: Keine neue Plakette. Reparatur und rechtzeitige Nachprüfung sind erforderlich.
- Gefährliche Mängel: Keine neue Plakette; es besteht eine direkte Gefährdung. Die Hinweise im Bericht sind besonders zu beachten.
- Verkehrsunsicher: Das Fahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nicht weiter in Betrieb genommen werden. Die vorhandene Plakette wird entfernt und die Zulassungsbehörde informiert.
Für die erforderliche Nachprüfung gilt grundsätzlich eine Frist von einem Monat ab dem Tag der HU. Wird sie überschritten, ist eine neue vollständige HU erforderlich.
Die Monatsfrist ist keine Erlaubnis, ein mangelhaftes Fahrzeug bedenkenlos weiterzufahren. Mängel müssen unverzüglich behoben werden. Bei gefährlichen Schäden ist eine sichere Überführung beziehungsweise ein Transport mit der Werkstatt abzustimmen.
Was passiert bei überzogenem TÜV?
Der HU-Termin darf grundsätzlich nicht überschritten werden. Dass bestimmte Sanktionen erst nach einer längeren Überschreitung einsetzen, schafft keine allgemeine Kulanzfrist.
Bei einer Überschreitung um mehr als zwei Monate wird eine erweiterte HU erforderlich. Dafür erhöht sich das Entgelt für den HU-Anteil um 20 Prozent. Hinzu können je nach Dauer und Fahrzeugklasse Verwarnungs- oder Bußgelder und gegebenenfalls Punkte kommen.
Für einen gewöhnlichen Pkw wird die nächste HU nach bestandener verspäteter Untersuchung grundsätzlich nicht auf den ursprünglich fälligen Monat zurückdatiert. Die verspätete Vorführung wird dadurch aber nicht nachträglich zulässig.
Wie lange dauert der Termin?
Für einen gewöhnlichen Pkw sollten Sie ungefähr 30 Minuten Prüfzeit einplanen. Mit AU, Rückfragen oder zusätzlichen Prüfungen können auch 30 bis 45 Minuten oder mehr erforderlich sein. Wartezeit und Anmeldung kommen gegebenenfalls hinzu.
Eine Terminbuchung und vollständig vorbereitete Unterlagen helfen, den Ablauf zu verkürzen. Ein vorheriger Werkstattcheck kann bei erkennbaren Problemen sinnvoll sein, ist aber keine Voraussetzung für jeden HU-Termin und keine Bestehensgarantie.
Die wichtigsten Punkte vor dem nächsten HU-Termin
- Fälligkeit auf der hinteren Kennzeichenplakette kontrollieren.
- Licht, Reifen, Sicht und vorgeschriebene Ausrüstung prüfen.
- Warnanzeigen und bekannte technische Probleme rechtzeitig abklären lassen.
- Fahrzeugschein und erforderliche Änderungsnachweise mitbringen.
- Den Gesamtpreis einschließlich AU und möglicher Serviceleistungen erfragen.
- Bei E-Autos beachten: HU erforderlich, AU entfällt, Batteriezertifikat nicht automatisch enthalten.
- Eine gewünschte Ablehnung der zusätzlichen OBFCM-Erhebung vor der Untersuchung mitteilen.
- Nach der Prüfung den Bericht aufbewahren und festgestellte Mängel beheben lassen.
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