Auto Radfahrer E-Bike E-Scooter Regeln verständlich erklärt
Im Straßenverkehr treffen unterschiedliche Verkehrsmittel aufeinander. Autos, Fahrräder, E-Bikes und E-Scooter teilen sich oft denselben Raum – mit klaren Regeln, aber auch vielen Unsicherheiten. Dieser Überblick fasst zusammen, wer wo fahren darf, wer auf wen achten muss und wann Bußgelder drohen.
Wann dürfen Autofahrer Radfahrer überholen
Seit der StVO-Novelle gelten klare Mindestabstände beim Überholen von Fahrrädern und E-Bikes.
| Situation | Mindestabstand |
|---|---|
| Innerorts | 1,5 Meter |
| Außerorts | 2,0 Meter |
Kann der Abstand nicht eingehalten werden, darf nicht überholt werden – auch wenn kein Gegenverkehr kommt. Das gilt ebenso für E-Bikes und Lastenräder.
Wichtig: Auch beim Vorbeifahren an haltenden Radfahrern (z. B. an Ampeln) ist ausreichender Seitenabstand Pflicht.
Wie müssen Radfahrer fahren

Auto Radfahrer E-Bike E-Scooter Regeln
Radfahrer sind vollwertige Verkehrsteilnehmer und unterliegen ebenfalls festen Regeln.
Grundregeln für Radfahrer
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Nutzung eines Radwegs, wenn dieser benutzungspflichtig ist
-
Ansonsten: Fahrbahn, nicht der Gehweg
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Hintereinander fahren, außer es ist ausdrücklich erlaubt, nebeneinander
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Handzeichen beim Abbiegen
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Beleuchtung und Reflektoren vorgeschrieben
| Bereich | Erlaubt |
|---|---|
| Gehweg | ❌ nein (außer Zusatzschild) |
| Radweg | ✅ ja |
| Straße | ✅ ja |
| Fußgängerzone | ⚠️ nur mit Freigabe |
E-Bike ist nicht gleich E-Bike
Hier wird oft verwechselt, deshalb die klare Trennung:
| Fahrzeug | Rechtlich | Wo fahren |
|---|---|---|
| Fahrrad | muskelbetrieben | Radweg, Straße |
| Pedelec bis 25 km/h | Fahrrad | Radweg, Straße |
| S-Pedelec bis 45 km/h | Kleinkraftrad | Straße, kein Radweg |
| E-Bike mit Gasgriff | Kleinkraftrad | Straße |
S-Pedelecs brauchen:
-
Kennzeichen
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Versicherung
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Helm
-
Führerschein
Regeln für E-Scooter
E-Scooter gelten als Elektrokleinstfahrzeuge und haben eigene Vorschriften.
Wo dürfen E-Scooter fahren
| Bereich | Erlaubt |
|---|---|
| Radweg | ✅ ja |
| Straße | ⚠️ nur wenn kein Radweg |
| Gehweg | ❌ nein |
| Fußgängerzone | ⚠️ nur mit Zusatzschild |
Weitere Pflichten
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Mindestalter: 14 Jahre
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Kein Helm vorgeschrieben, aber dringend empfohlen
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Nur eine Person
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Alkoholgrenze: 0,5 Promille, 0,0 für unter 21 / in Probezeit
Wer muss besonders aufpassen
Im Straßenverkehr gilt kein „Recht des Stärkeren“, sondern besondere Rücksichtspflichten.
| Verkehrsteilnehmer | Besondere Pflicht |
|---|---|
| Autofahrer | Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer |
| Lkw / Busse | Toter-Winkel-Gefahr |
| Radfahrer | Aufmerksamkeit an Kreuzungen |
| E-Scooter | Defensive Fahrweise |
Autofahrer tragen bei Unfällen mit Radfahrern häufig eine Teilschuld, selbst wenn der Radfahrer Fehler macht.
Parken und Halten
Darf man auf Radwegen parken
❌ Nein – auch nicht „nur kurz“.
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| Halten auf Radweg | ab 55 € |
| Parken mit Behinderung | ab 70 € + Punkt |
| Parken mit Gefährdung | ab 80 € + Punkt |
Kopfhörer beim Fahren erlaubt
Ja – aber eingeschränkt.
| Verkehrsmittel | Kopfhörer erlaubt |
|---|---|
| Fahrrad | ✅ ja |
| E-Scooter | ✅ ja |
| Auto | ✅ ja |
Bedingung: Umgebungsgeräusche (Hupe, Sirene, Klingel) müssen wahrnehmbar bleiben. Zu laute Musik kann als Ordnungswidrigkeit gelten.
Häufige Bußgelder im Überblick
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| Zu geringer Überholabstand | ab 30 € |
| Handy am Lenker | 55 € |
| Nebeneinander fahren trotz Verbot | 20 € |
| E-Scooter auf Gehweg | 15–30 € |
| Mitfahrer auf E-Scooter | 10 € |
Einordnung für den Alltag
Viele Konflikte im Straßenverkehr entstehen weniger durch Regelbruch als durch Unwissen oder Fehlannahmen. Wer die wichtigsten Unterschiede zwischen Auto, Fahrrad, E-Bike und E-Scooter kennt, bewegt sich sicherer – und entspannter.