Autoummelden leicht gemacht

Autoummelden
Der Wechsel eines Fahrzeugs – ob Kauf, Verkauf oder Halterwechsel – führt fast immer zum Gang zur Zulassungsstelle. Wer hier gut vorbereitet ist, spart Zeit, Geld und Nerven. Im Folgenden findest du eine praxisnahe Übersicht zu allen wichtigen Schritten rund um Autoummeldung, Anmeldung, Abmeldung, Kennzeichenregelungen und Versicherungsfragen.
Wichtige Unterlagen für die Zulassungsstelle
Die folgende Tabelle bietet eine schnelle Orientierung, welche Dokumente in typischen Situationen nötig sind:
| Anlass | Erforderliche Unterlagen |
|---|---|
| Anmeldung (Neuwagen) | Personalausweis, eVB-Nummer, SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer, CoC-Papiere, Rechnung/Kaufvertrag |
| Anmeldung (Gebrauchtwagen) | Personalausweis, eVB-Nummer, Zulassungsbescheinigung Teil I & II, HU-Bericht, SEPA-Mandat, Kaufvertrag |
| Ummeldung mit Halterwechsel | Ausweis, eVB-Nummer, ZB I & II, HU-Bericht, SEPA-Mandat, Kennzeichenschilder (falls übernommen) |
| Ummeldung ohne Halterwechsel (z. B. Umzug) | Personalausweis, ZB I, ggf. neue eVB-Nummer, HU-Bericht |
| Abmeldung / Stilllegung | Personalausweis, ZB I, Kennzeichenschilder |
| Verkauf | Kaufvertrag, ZB I & II zur Übergabe, HU-Bericht, Info an Versicherung und Zulassungsstelle |
Autokauf
Von privat
Beim Kauf von privat solltest du alle Fahrzeugpapiere sorgfältig prüfen. Dazu gehören neben ZB I & II auch HU-Bescheinigung und Serviceunterlagen. Für die spätere Anmeldung brauchst du zusätzlich eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) sowie ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer.
Beim Händler
Hier erhältst du meist vollständig aufbereitete Unterlagen, oft inklusive neuer Hauptuntersuchung. Viele Händler bieten optional eine Zulassungsdienstleistung an, falls du dir Behördengänge sparen möchtest.
Autoverkauf
Wer sein Auto verkauft, schützt sich am besten mit einem sauber ausgefüllten Kaufvertrag und einem direkten Hinweis an die Versicherung und die Zulassungsstelle.
Wichtig:
-
Das Fahrzeug sollte möglichst sofort abgemeldet oder dem Käufer übergeben und schriftlich als übergeben dokumentiert werden.
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Übergib niemals blanko unterschriebene Fahrzeugpapiere.
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Wenn der Käufer noch mit deinen Kennzeichen fahren soll, halte schriftlich fest, bis wann das Fahrzeug umgemeldet wird.
Kennzeichen behalten oder wechseln
Je nach Situation gibt es unterschiedliche Optionen:
Kennzeichen behalten beim Umzug
Seit einigen Jahren kann man das bisherige Kennzeichen bundesweit behalten – selbst beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk. Dadurch entfällt das Prägen neuer Schilder.
Kennzeichen behalten beim Halterwechsel
Bei einem Verkauf kann der Käufer das Kennzeichen übernehmen, wenn Fahrzeug und Schilder noch angemeldet sind. Sobald du das Auto abmeldest, sind die Schilder frei und können nicht mehr als Übernahme genutzt werden.
Verkauf ohne Kennzeichen
Viele Verkäufer melden das Auto vorher ab und übergeben es ohne Kennzeichen. Der Käufer muss das Fahrzeug dann entweder auf einem Anhänger transportieren oder ein Kurzzeitkennzeichen nutzen.
Fahrzeug anmelden
Für die Anmeldung eines Fahrzeugs sind im Wesentlichen Ausweis, eVB, Fahrzeugpapiere und HU-Bericht nötig. In vielen Regionen kannst du den Termin online buchen. Wer Wartezeiten vermeiden möchte, nutzt die i-Kfz-Onlinezulassung – Voraussetzung: neue Ausweisdaten und passende Fahrzeugpapiere.
Fahrzeug ummelden
Eine Ummeldung wird nötig, wenn sich der Halter ändert oder du deinen Wohnort wechselst.
Szenario 1: Halterwechsel
Hier wird das Auto offiziell auf den neuen Eigentümer registriert. Eine eVB-Nummer ist immer Pflicht. Kennzeichen können – sofern gewünscht – übernommen werden.
Szenario 2: gleicher Halter, neuer Wohnort
Nur der Fahrzeugschein (ZB I) wird aktualisiert. Oft ist keine neue eVB nötig, solange die Versicherung unverändert bleibt.
Abmeldung oder Stilllegung
Wer das Auto vorübergehend stilllegt, benötigt nur den Fahrzeugschein und die Kennzeichen. Die Abmeldung kostet wenig und ist innerhalb weniger Minuten erledigt. Fahrzeuge können maximal sieben Jahre stillgelegt werden.
Versicherung und eVB
Ohne gültige eVB-Nummer gibt es keine Anmeldung. Die eVB bekommst du von deiner Versicherung, meist sofort per SMS oder E-Mail.
Wichtig:
Die Versicherung beginnt automatisch mit dem Tag der Zulassung. Beim Verkauf erlischt der Vertrag erst, wenn die Zulassungsstelle das Fahrzeug abmeldet oder ummeldet.
Nützliche Tipps zur Vorbereitung
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Prüfe die Öffnungszeiten deiner Zulassungsstelle.
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Wenn die Schilder geprägt werden müssen, plane zusätzliche Zeit oder nutze Prägeautomaten vor Ort.
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Kontrolliere HU-Daten: Ohne gültige Hauptuntersuchung ist eine Zulassung nicht möglich.
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Halte SEPA-Mandat und Ausweis bereit, um Verzögerungen zu vermeiden.
Kurze Übersicht der häufigsten Szenarien
| Szenario | Was passiert? | Was benötigt wird |
|---|---|---|
| Autokauf (privat) | Neues Fahrzeug übernehmen | eVB, Papiere, HU, SEPA |
| Autokauf (Händler) | Oft mit Zulassungsservice | eVB, Ausweis |
| Autoverkauf | Halterwechsel einleiten | Kaufvertrag, Info an Versicherung |
| Ummeldung bei Umzug | Adressänderung | ZB I, Ausweis |
| Kennzeichen behalten | Keine neuen Schilder nötig | ZB I & II, Ausweis |
| Abmeldung | Fahrzeug stilllegen | ZB I, Kennzeichen |